Nachdem ich jetzt das zweite Anwaltsschreiben vorliegen habe, ich möchte doch genau überlegen, ob ich zwei Personen per Namen nenne, komme ich jetzt ins Zweifeln. In einer Autobiographie darf man nicht lügen, da jeder Beitrag einer möglichen Überprüfung stand halten muß. Soll heißen, wenn da steht, Müllers Hedwig hat dies oder das gesagt, geschrieben oder erzählt, muß es durch Zeugen, Briefe oder Photos/Screenshots beweisbar sein. Nun frage ich mich ernsthaft, ob die Personen, die mich per Anwalt angeschrieben haben, wissen, das ich deren Aussagen beweisen kann und frage mich, ob die Personen ehrlich zu deren Umkreis gewesen sind. Weil - ich kann und werde die Geschichte beweisbar erzählen. Ob mich nun ein Anwalt zwingt, den Namen auszulassen oder ein Pseudonym einzusetzen .... ich lasse es darauf ankommen. Aber - und das muß ich eingestehen - das Datum der Veröffentlichung wird sich verschieben. Ich habe mir scho...